Nutzerfinanzierte Angebote

Mit dem 01.04.2007 trat das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV in Kraft. Der § 281 hat ausdrücklich für alle Aufträge der Gesetzlichen Krankenversicherung an den MDK, die nicht durch § 275 Abs. 1–3 abgedeckt sind, eine aufwandsorientierte Nutzerfinanzierung vorgesehen. Dazu zählen auch Schulungsveranstaltungen, die über das engere Ziel einer Verbesserung der Vorlagequalität von Begutachtungsaufträgen hinausgehen, überwiegend medizinische Inhalte vermitteln sowie exklusiv nur für die Mitarbeiter einer Krankenkasse oder einer Krankenkassenart veranstaltet werden.


Veranstaltungen, die diese Kriterien erfüllen, werden vom MDK in Umsetzung des gesetzlichen Auftrages aus der Umlagefinanzierung herausgenommen und nutzerfinanziert angeboten. Diese Seminare und Workshops sind im zweiten Teil der vorliegenden Broschüre angesprochen.Termine für diese Veranstaltungen werden selbstverständlich nicht vorgegeben, sondern können auch thematisch frei mit dem MDK Sachsen vereinbart werden. Hier bietet sich überwiegend der Seminarund Workshopcharakter an.


Inhaltlich stehen vorrangig medizinische Themen im Mittelpunkt, die der Fortbildung der Krankenkassensachbearbeiter im Hinblick auf eine qualifizierte Einschätzung medizinischer bzw. pflegerisch-inhaltlicher Fragen dienen können. Unter der Überschrift „Offene Themen“ sind hier nur einige Beispiele aufgeführt, die von Ihnen variiert werden können. Anfragen bzw. Abstimmungen zu den nutzerfinanzierten Schulungsveranstaltungen sind ebenfalls an die oben genannte Adresse zu richten. Wir hoffen, dass das Vortrags- und Workshopangebot für beide Teile der vorliegenden Broschüre Ihre Intentionen treffen wird und die bisherige gute Zusammenarbeit auch vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz und das Patientenrechtegesetz auf einem neuen Niveau fortgesetzt werden kann.

Richten Sie Ihre Anfragen an seminare@mdk-sachsen.de